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Elternzeit und ein 400 EUR Minijob, darf man das?

Während der Elternzeit (12 Monate) darf man einen Teilzeit- oder Minijob haben, und bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Das Elterngeld wird aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes berechnet. In der Regel erhält man 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens, und kann dieses auf z.B. zwei Jahre Strecken. […]

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