IHK Beiträge sparen

Jeder der ein Unternehmen oder ein Gewerbe angemeldet hat macht zwangsläufig Bekanntschafft mit der IHK (Industrie- und Handelskammer), es gibt nur einige Ausnahmen wo man keine Beiträge abführen muss. Einige haben nur ein kleines Gewerbe bzw. Nebengewerbe, dort gilt z.B. die Grenze von 5200 Euro Gewinn im Jahr damit man nicht an die IHK zahlen muss. Auch Existenzgründer in den ersten 2 Jahren bzw. weniger als 25.000 Euro Umsatz im Jahr sind befreit.

Das sind alles nur Beispiele und müssen nicht unbedingt stimmen da sich die Beitragsberechnung auch ändern kann. Für Neulinge im Gewerbe sollte einer der ersten Wege auch zur IHK führen wo man sich richtig Informieren kann was für einen zutrifft. Empfehlenswert für Existenzgründer sind so genannte Existenzgründer-Kurse, diese werden in der Regel auch finanziell unterstützt und sind sehr Informativ.

Wer mehr über den Sinn und Zweck der IHK erfahren will kann sich zum Beispiel auch bei Wikipedia umsehen.

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