Rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen

Jeder der ein KFZ, welches nicht angemeldet ist von A nach B überführen will steht zwangsläufig vor der Endscheidung Rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen. Für den Privaten Gebrauch bzw. wer nur ab und zu ein KFZ (Auto, Motorrad etc.) überführen will z.B. wenn man ein neues Auto kauft reicht ein normales gelbes Kurzzeitkennzeichen. Dieses Kurzzeitkennzeichen gilt ab Tag der Anmeldung 5 Tage und kostet ca. 20 Euro (Gebühren + Kennzeichen). Sollte man dannach bei der gleichen Versicherung das gleiche KFZ welches überführt wurde normal zulassen, so ist das Kurzzeitkennzeichen in der Regel kostenlos bei der Versicherung.

Sollte man danach kein Auto zulassen (innerhalb der nächsten 2-4 Wochen) könnte die Versicherung eine Pauchale verlangen, desshalb genau erkundigen wenn man die eVB (Elektronische Versicherungsbestätigung) von der Versicherung holt. Die Kurzzeitkennzeichen kann man für jedes Auto verwenden, aber ist einmal der Zulassungsschein ausgefüllt kann man nur mit diesem Auto die Kurzzeitkennzeichen nutzen für 5 Tage. Die Kurzzeitkennzeichen sind nur für Überführungsfahrten gedacht und nicht um damit durch die gegend zu fahren.

Rote Kennzeichen sind für den gewerblichen Gebrauch gedacht, da diese recht teuer sind und so mit unattraktiv für private Nutzer.

Rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen

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