Während der Elternzeit (12 Monate) darf man einen Teilzeit- oder Minijob haben, und bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Das Elterngeld wird aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes berechnet. In der Regel erhält man 67%Prozent% des durchschnittlichen Nettoeinkommens, und kann dieses auf z.B. zwei Jahre Strecken. In diesem Fall wird das Elterngeld halbiert.
Möchte man nun die Haushaltskasse durch z.B. einen 400 EUR Minijob aufbessern, so muss man bedenken das dieses Geld vom durchschnittlichen Nettoeinkommen abgezogen wird, und vom Elterngeld abgezogen wird. Das gilt für die ersten 12 Monate, in denen Elterngeld bezogen wird.
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Ein Beispiel, das durchschnittliche Nettoeinkommen lag bei 1000€. Dadurch ergibt sich Elterngeld von 670€ pro Monat. Hätte man einen 400 EUR Minijob, so würden von den 1000€ diese 400€ abgezogen, und die 67%Prozent% von 600%Prozent% berechnet. Somit läge das Elterngeld nur noch bei 402€ pro Monat. Eine Kürzung von 268€, man würde also nur noch etwa 132€ im Monat durch einen 400 EUR Job dazuzuverdienen.
Daher lohnt es sich in der Regel nicht, einen 400€ Job während der ersten 12 Monate auszuüben. Man solle die Zeit dann lieber sinnvoll mit dem Nachwuchs verbringen.