Hartz 4 Kostenübernahme

Die Kostenübernahme bei Hartz 4 (Arbeitslosengeld 2) Empfängern ist leider sehr undurchsichtig wenn man nicht zufällig den richtigen Paragraphen im Paragraphenjungel findet. Die Kosten der Unterkunft werden in voller Höhe übernommen wenn diese angemessen sind, wieviel angemessen ist hängt von der jeweiligen KoBa, ArGe etc. ab da eine Wohnung in München teurer ist als in einer Kleinstadt, Dorf etc.

Auch die Betriebskosten müssen den jeweiligen Verhältnissen angemessen sein und werden in der Regel voll übernommen, diese beinhalten z.B. Heizkosten, kalte Betriebskosten, Wassen, Abfallgebühren etc. Sollte die Behörde mal etwas nicht übernehmen dann legen sie erstmal Widerspruch ein und scheuen sie nicht den Weg zum Anwalt. Ein Anwalt kostet in der Regel maximal 10 Euro mit einem Beratungshilfe Gutschein vom zuständigen Gericht.

Versuchen sie erstmal so viel wie möglich zu beantragen, z.B. auch Kosten für das Essen im Kindergarten oder Schule ihres Kindes werden teilweise übernommen.

Was sie nicht versuchen, können sie auch nicht bekommen 😉

Hartz 4 Kostenübernahme

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