Girokonto

Das Girokonto ist in Deutschland wohl die häufigste genutzte Konto-Art. Das Girokonto begann schon in den 1960iger Jahren die damalige Lohntüte abzulösen. Mit der Einrichtung eines Girokontos verbinden die meisten Banken (Kreditinstitute) den Abschluss eines Girovertrages, welcher üblicherweise Bestandteil der AGB ist. Dieser Vertrag ist eine Unterform der Vertragsart des Zahlungsdienstevertrags und ein Dauerschuldverhältnis. Durch diesen Girovertrag verpflichtet sich die Bank, für den Kunden ein Girokonto einzurichten und den Zahlungsverkehr über dieses Konto durch Gutschriften und Lastschriften bargeldlos abzuwickeln (§ 676f Satz 1 BGB a.F.).

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Die Kontoführung erfolgt dabei nach den Grundsätzen der kaufmännischen Buchführung (§ 238 HGB). Durch Buchungen hat das Kreditinstitut die Führung des Kontos nachzuweisen. Sowohl Gutschriften (eingehende Zahlungen) als auch Lastschriften (Überweisungsverträge, Belastungen Dritter) umfassen die Buchungen. Seit November 2009 gilt für den Girovertrag das Zahlungsdiensterecht, welches weitgehend nicht abdingbar ist (§ 675e Abs. 1 BGB): Ausnahmen bestehen insbesondere für Fremdwährungen (§ 675e Abs. 3 BGB) und für Bankkunden, die nicht Verbraucher sind (§ 675e Abs. 4 BGB).

Das Bankguthaben auf einem Girokonto wird üblicherweise nicht oder nur gering verzinst. Die Sollzinsen  für Inanspruchnahmen von Krediten (genehmigte Kreditlinien bzw. geduldete Überziehungen) richten sich nach den jeweiligen Zinsätzen der Bank. Bei Überziehungen ist die Verzinsung in der Regel relativ hoch, Zinssätze von bis zu 15 Prozent sind keine Seltenheit. Viele Bankinstitute bieten inzwischen auch kostenlose Girokonten an, was aber meistens an einen regelmäßigen monatlichen Geldeingang gebunden ist. Für Schüler, Studenten und Auszubildende ist die Kontenführung ebenfalls meist kostenlos. Kreditinstitute dürfen in der Regel für die Erfüllung vertraglicher Nebenpflichten keine Entgelte verlangen (§ 675f Abs. 4 Satz 2 BGB; entspricht Nr. 12 Abs. 3 AGB-Banken und Nr. 17 Abs. 4 AGB-Sparkassen), Ausnahmen sind aber möglich.

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