Mietminderung

Ein Mieter hat nicht nur die Pflicht seine Miete zu zahlen, sondern auch diese zu mindern wenn etwas nicht so ist wie es sein soll. Man sollte aber auf keinen Fall eine komplette Miete aussetzten, sondern angemessen die Miete kürzen. Der beste Weg um herraus zu finden um wieviel Prozent die Miete gekürzt werden darf ist der Gang zum Mieterbund. Die erste Beratung ist in der Regel kostenlos.

Einige Beispiele für eine Mietminderung:

– 1 Prozent: bei defekter Gegensprechanlage
– 3 Prozent: bei defekten Badenwannenabfluss
– 10 Prozent: bei defekter Gegensprechanlage & Klingelanlage
– 10 Prozent: wenn die Fenster undicht sind oder nicht richtig schliessen (5 im Winter)
– 13 – 30 Prozent: bei defekter Heizung, abhängig von der Raumtemperatur
– 20 Prozent: lautstarke und häufige Feiern bis spät in die Nacht
– 40 Prozent: erheblicher Lärm bis in die Nacht aus der Nachbar-Wohnung
– 50 Prozent: kompletter Ausfall der Heizung in der gesamten Wohnung (im Winter -75-100 Prozent)
– 60 Prozent: bei Feutigkeit in einer Erdgeschoss-Wohnung bei Feutigkeit aus dem Boden
– bis zu 80 Prozent: bei Schimmelbefall
– 100 Prozent: kompletter Ausfall der Elektrik (Licht, Warmwasseranlage, Kochstelle), bei Kabelbrand

Das ist nur ein kleiner Ausschnitt ohne Gewähr, scheuen Sie nicht den Weg zum Mieterbund!

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