Reisekosten Rückerstattung

Jeder der zum Beispiel eine neue Arbeitsstelle sucht muss sich zwangsläufig dem Bewerbungsgespräch stellen, dieses findet sehr oft in einer anderen Region statt und gerade in der heutigen Zeit fehlt es meistens am nötigen Kleingeld für die Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch. Es gibt allerdings die Möglichkeit nach dem Bundesreisekostengesetz (BRKG) sich vor Antritt der Reise einen Antrag auf Wegstreckenentschädigung zu holen, zum Beispiel beim zuständigen Arbeitsamt, Arge, Koba, Jobcenter etc.

Es ist sehr wichtig dass dieser Antrag auf Erstattung von Reisekosten vorher geholt wird, hinterher wird dieser meistens nicht mehr bewilligt. Der Antrag muss dann vom Ansprechpartner beim Bewerbungsgespräch ausgefüllt werden (Datum, Ort, Unterschrift, Stempel etc.). Wer mit dem eigenen PKW fahren will erhält nach heutigem Stand eine Entschädigung von 20 Cent pro KM für die Hin – und Rückfahrt. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Tickets aufbewahrt und eingereicht werden.

Leider ist es so dass man erst mal in Vorkasse gehen muss, darum vorher genau überlegen wann ein Termin anliegt und etwas Geld dafür beiseitelegen.

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